bikeperfection - where the ride begins
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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

bikeperfection AG, Untere Schieb 22, 9615 Dietfurt

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

Preise

Alle Angebote auf Webseiten, in Katalogen, Prospekten, Ausstellungen usw. sind unverbindlich. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Werkstattarbeiten, so bedarf es eines ausdrücklich als verbindlich bezeichneten schriftlichen Kostenvoranschlages, wobei Abweichungen von bis zu 10% vom Voranschlag gedeckt sind. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 30 Tagen nach seiner Erstellung gebunden. Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen können dem Kunden berechnet werden.
Unsere Preise sind inkl. Mehrwertsteuer.

 

Lieferung

Die Liste von Liefermöglichkeiten beim Online-Kauf finden Sie hier: https://www.bikeperfection.ch/zahlung-und-versand/

Wir liefern Ersatzteile/Zubehör/Fahrräder in der ganzen Schweiz und Lichtenstein. Kann die bestellte Ware trotz Avisierung durch das Speditionsunternehmen nicht erfolgen werden die entstehenden, zusätzlichen Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Ebenso die zweite Avisierung inkl. Transport. Fahrradlieferungen sind auf ausdrücklichen Kundenwunsch möglich, wir übernehmen keine Gewähr für die korrekte Montage der Fahrräder bei Versand und haften nicht für Schäden während des Transports oder beim Auspacken der Fahrräder. Porto/Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.

 

Sachmängel

a) Werkstattarbeiten sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Allfällige Mängel sind innerhalb von 3 Tagen zu rügen. Nach der Rüge hat uns der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beheben. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Kosten, welche durch Mängelbeseitigung durch Dritte entstehen, werden von uns nicht ersetzt.
b) Beim Kauf neuer Fahrzeuge gilt, unter Vorbehalt von Buchstabe a hiervor, die gesetzliche Gewährleistung.
c) Bei Kauf gebrauchter Fahrzeuge und Testfahrzeuge wird jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen

 

Garantie

Eine allfällige Garantie, welche über jene in Ziffer «Sachmängel» hiervor hinausgeht, muss separat vereinbart werden.
Garantiearbeiten an Produkten, welche nicht bei uns gekauft werden führen wir gerne gegen eine Aufwandpauschale aus.
Verschleissteile und Defekte/Beschädigungen durch unsachgemässen Gebrauch sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Lieferfristen

Unsere Lieferfristen erfolgen in unverbindlicher Weise auf Grundlage der jeweiligen Verfügbarkeit der Fahrzeuge und Waren. Der Kunde hat keine Ansprüche aus einer Lieferverzögerung und kann diese nicht geltend machen.

 

Abholung reparierter Fahrräder

Reparierte Fahrzeuge sind innerhalb 10 Tagen nach Fertigstellung/Mitteilung an Kunde abzuholen. Nach dieser Zeit übernimmt der Auftraggeber das Risiko für allfällige Gefahren. bikeperfection AG behält sich das Recht vor für längere Standzeiten ab dem 11. Tag nach Fertigstellung der Reparatur eine Standgebühr von CHF 5.- pro Tag zu erheben.

 

Zahlung

Die Liste von Zahlungsmöglichkeiten beim Online- und Shop-Kauf finden Sie hier: https://www.bikeperfection.ch/zahlung-und-versand/

Unsere Preise verstehen sich rein netto und in Schweizer Franken. Die Bezahlung erfolgt bar, mit Gutschein, Postfinance Card oder Debit Card ausser es werden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. Für Mahnungen kann zusätzlich eine Mahngebühr erhoben werden.
Wir sind berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Motorama Holenstein AG Gutscheine werden nach einem Übergangsjahr (2022) seit 1.1.2023 nicht mehr akzeptiert.

Zahlung/Finanzierung mit bob zero

Bei der Bezahlung bzw. Finanzierung mit bob zero gelten zusätzlich die AGB von bob Finance, aufrufbar unter:
https://bob.ch/de/firmenkunden/service/b2b-agb/bob-zero/

bikeperfection AG finanziert über bob zero nur Fahrzeug zum Listenpreis, ausgenommen sind bereits reduzierte Fahrräder.

Eigentumsvorbehalt 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma. Bis zum Eigentumsübergang hat der Käufer den Kaufgegenstand sorgfältig zu behandeln und darf ihn weder veräussern noch verpfänden noch der Verfügungsgewalt Dritter überlassen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden die Eintragung im Register des Eigentumsvorbehaltes zu veranlassen.

 

Rückgabe / Reklamationen

Rückgabe und Umtausch eines Produktes/Fahrrades ist gemäss Schweizer Gesetz nicht möglich. Gerne schauen wir von Fall zu Fall um möglichst für den Kunden eine zufriedenstellende Lösung zu finden.
Textilien, Schuhe, etc. können aus hygienischen Gründen nicht umgetauscht oder retourniert werden. Elektrobauteile können nicht retourniert werden. Produkte, welche ein Lieferant extra für uns organisieren musste, können nicht retourniert werden.

 

Veranstaltungen

Teilnehmer nehmen bei unseren Events auf eigene Gefahr teil. Die bikeperfection AG übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden und Verluste.

 

Miet- und Ersatzfahrräder

Berechtigung zum Gebrauch des Mietfahrzeuges. Nachfolgend wird immer von Mieter gesprochen,
dies ist auch der Fall wenn das Fahrrad nur leihweise abgegeben wird z.B. als Ersatzfahrrad.

Übergabe und Rückgabe des Mietfahrzeuges: Das Mietfahrzeug steht im Eigentum des Vermieters.
Dieser unternimmt alles, um mechanische Störungen und Fehler am Fahrzeug zu vermeiden,
übernimmt jedoch keine Haftung für solche Fehler und Störungen und etwa daraus entstehende
direkte oder indirekte Schäden. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad in gleichem Zustand
zurückzugeben wie er es übernommen hat, einschliesslich Pneus, Werkzeuge und Zubehör.
Ausgenommen bleibt die übliche Gebrauchsbenützung. Rückgabeort ist Dietfurt.
Vorbestehende Schäden sind im Mietvertrag detailliert aufgeführt.

Unterhaltspflicht des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich für den Unterhalt des Fahrrades zu sorgen.
Dies betrifft vorallem bei Mehrtragesmiete das Reinigen/Schmieren der Kette, Fahrzeugreinigung
und Reifendruck überprüfen.

Reparaturen: Reparaturen während der Miete werden von der bikeperfection AG durchgeführt.
Fremdreparaturrechnungen werden nur bezahlt, wenn der Mieter keine Schuld trifft und er
nicht die Möglichkeit hat bei der bikeperfection AG die Reparatur ausführen zu lassen
z.B. bei Ferien im Ausland. Wichtig: Reparaturquittung muss vorgewiesen werden.

Reinigung: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad in sauberem Zustand retour zu bringen.
Für eine allfällige Reinigung verlangen wir CHF 40.- (Ab 3 Miettage ist die Reinigung inklusive).

Versicherung: Das Mietobjekt ist Vollkasko versichert mit CHF 1'000.- Selbstbehalt.
Die Haftpflichtversicherung erfolgt durch den Mieter.

 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit nichts Besonderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma. Schadenersatzansprüche gegenüber der bikeperfection AG sind ausgeschlossen.

 

Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten anzupassen. Es gelten jeweils die beim Kaufabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


März 2023

bikeperfection AG
Untere Schieb 22
9615 Dietfurt